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Mai 2012
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Archiv der Kategorie PKV

Widerrufsrecht des Antrags in der PKV

Wenn man den Antrag für eine private Krankenversicherung unterschrieben hat, besteht ein zeitlich begrenztes Widerrufsrecht.

Man kann dann ohne nähere Angabe von Gründen den Antrag widerrufen. Das gilt auch dann, wenn der Antrag schon angenommen ist. Hier kann man also noch gefahrlos seine Meinung ändern. Dies teilt man an Besten dem Versicherer direkt mit (Hauptverwaltung, oder wo der Antrag bearbeitet wird).

Nach dieser Zeit ist man von den normalen Kündigungsregelungen abhängig.

Über die genauen Fristen und Voraussetzungen und den genauen Beginn der Frist informieren Sie sich bitte an entsprechender Stelle.

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